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Geleakt: Mögliche Gesundheitsgefahr durch Sucralose in Liquids

Händlerverbände geben Einschätzung ab

  • Drei Professoren raten von der Verwendung von Sucralose in Liquids ab
  • Mögliche Gesundheitsgefahr hängt von vielen Faktoren ab
  • „Aufgrund der Bildung von hochtoxischen Komponenten ist von Sucralose abzuraten“

Gestern wurde eine gemeinsame Erklärung der Händlerverbände VdeH und BfTG an ihre Mitglieder gegeben. Inhalt waren die ersten Ergebnisse zu Untersuchungen bezüglich der Sucralose in Liquids.

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Die Ergebnisse lassen es weiterhin nicht zu, eine akute Einschätzung zur Gesundheitsgefährdung geben zu können. Aber sie sind ausreichend, um unter bestimmten Bedingungen eine potenzielle Gesundheitsgefährdung wahrscheinlich zu machen.

Diese Erklärung wurde inzwischen geleaked.
Auf Anfrage hat der Vorstand des BfTG mir daher auch seinen Prüfbericht freigegeben.

Ich halte es für notwendig, die Konsumenten über die derzeitigen Ergebnisse zu informieren.
Daher habe ich mich entschlossen, die Affäre Sucralose in einem Kommentar ausführlich darzulegen. Und aufgrund der mir vorliegenden Informationen eine Einschätzung und Empfehlungen abzugeben.

Ursünde TPD2

Im Jahr 2014 beschloss die EU die Tabakproduktrichtlinie (TPD2), woraus in Deutschland im Februar 2016 das Tabakerzeugnisgesetz wurde. Diese Regulierungen legen die Abgabe von nikotinhaltigen Liquids auf höchstens 10 Milliliter fest.

Damit mussten die Produzenten neue Wege finden. Denn vorher waren viele so genannte „Premium Liquids“ auch in Abfüllungen von 20 bis 80 Millilitern und mehr verkauft worden. Ebenso die so genannte Base; nikotinhaltige Liquids, die mit Aromen selber angemischt werden konnten.

Die Möglichkeit wurde in so genannten Short Fills und Long Fills gefunden. Nikotinfreie, aromatisierte Gemische, denen in der Flasche noch Nikotin zugefügt werden konnte. Als Bezeichnung hat sich dafür schnell der Begriff Shake & Vape etabliert.

Diese haben einen Siegeszug angetreten.
Viele der etablierten Hersteller von Aromen hatten mit Einbrüchen zu kämpfen, einige mussten inzwischen Konkurs anmelden, wurden aufgekauft oder sind ganz verschwunden.

Dazu beigetragen hatte, dass in sehr hoher Frequenz immer neue Shake & Vape von zum Teil neuen Unternehmen auf den Markt geworfen wurden. Die vor allem über Social Media beworben wurden.
Ab 2016 hat sich ein Markt der Influencer etabliert, den es in der Form vorher nicht gegeben hatte.
Somit konnten auch erfolgreiche Influencer und kleine Vape Shops eigene Shake & Vape auf den Markt bringen.

Dazu kam es zu einer Modeerscheinung der sehr süßen Aromen. Die es in der Form ebenfalls nicht gegeben hatte.
Diese Mode scheint aus dem amerikanischen Raum nach Europa geschwappt zu sein, da dort auch zuvor schon sehr süße Aromen beliebt waren. In der Folge konnten sich die jungen Shake & Vape Anbieter einen großen Marktanteil sichern.

Sucralose E955

Die meisten dieser süßen und über Social Media beworbenen Produkte enthalten Sucralose.

Sucralose ist ein Süßstoff, der etwa 600-mal süßer als Zucker ist. Darüber hinaus bietet er jedoch auch andere Vorteile.
Er ist vergleichsweise preiswert und kann durch die starke Süßkraft sehr gut in gering zu dosierenden Aromen eingesetzt werden. Er ist gut löslich, kann also bei längerer Lagerung nicht „ausflocken“. Zudem liefert er einen sehr vollmundigen Geschmack, der einem buchstäblich das Wasser im Munde zusammenlaufen lässt. Und er ist weitestgehend geschmacksneutral, anders als andere Süßstoffe.
Das auch im Tabak eingesetzte Ethylmaltol bring beispielsweise immer einen Eigengeschmack von Karamell mit.

Man muss also davon ausgehen, dass diese „übersüßen“ Aromen tatsächlich auf Sucralose aufgebaut sind, da sie ohne den Süßstoff nicht mehr funktionieren würden. Bei diesen Produkten kann die Sucralose nicht einfach durch einen anderen Süßstoff ersetzt werden, ohne den Geschmack zu verändern.
Hinzu kommt, dass Süßstoffe auch immer Geschmacksverstärker sind.

Sucralose ist als Lebensmittelzusatz mit der Kennzeichnung E955 zugelassen.

Die Warnung des BfR

Am 9. April des vergangenen Jahres veröffentlichte das Bundesinstitut für Risikobewertung eine Stellungnahme, in der es eine Neubewertung von Sucralose empfahl. Und es sprach die Empfehlung aus, dass bis zur genaueren Klärung auf Sucralose verzichtet werden sollte, wenn die entsprechenden Lebensmittel über 120°C erhitzt werden. Beispielsweise in Konserven und Backzutaten.

Ein weiterer Name von Sucralose ist Chlorsucrose, sie entsteht durch die Chlorierung von Sucrose.
Das BfR hatte nachgewiesen, dass bei einer Erhitzung über 120°C die Sucralose wieder zu „zerfallen“ scheint. (Dechlorierung)
Mit dem Ergebnis, dass dabei gesundheitsschädliche Verbindungen entstehen.

Da Sucralose inzwischen aber von vielen Herstellern von Liquids eingesetzt wurde, wurden auch die Dampferbranche aufmerksam. Denn Liquids werden im Schnitt bei 150°C bis 250°C verdampft.

Der Händlerverband Bündnis für Tabakfeien Genuss (BfTG) gab daher eine Beurteilung des in Dampferkreisen bekannten Prof. Dr. Bernd Mayer in Auftrag. Dieser ist nicht nur selber Dampfer, sondern auch Pharmakologe, Toxikologe und Leiter des Instituts für Pharmazeutische Wissenschaften der Universität Graz.
Dieser kam im August 2019 zu der Empfehlung an die Hersteller, bis zur genauen Abklärung auf die Verwendung von Sucralose zu verzichten.

„Es besteht aber kaum Zweifel, dass der süße Geschmack sucralosehaltiger Liquids auf der Inhalation potentiell gesundheitsschädlicher Zersetzungsprodukte beruht.“

Prof. Dr. Bernd Mayer, Universität Graz, 20.08.2019

Kurze Zeit später wurde genau diese Frage auch in einem Thread auf e-dampfen-forum.de thematisiert.
Dort tauchten bereits die ersten unsachlichen Kommentare auf, von denen sich dann auch Prof. Dr. Bernd Mayer öffentlich distanzierte.
Doch das hatte wiederum ausgereicht, damit einige YouTuber sich des Themas annahmen. Mit zum Teil gefährlichen Halbwahrheiten und Falschaussagen.

Die Untersuchungen

Daraufhin hat das BfTG eine weitere Untersuchung in Auftrag gegeben.
Aus persönlichen Gesprächen weiß ich, dass alleine das nicht so einfach war. Denn das BfTG musste zunächst überhaupt erst einmal ein Labor finden, dass unter angemessenen Nutzungsbedingungen einen solchen Test durchführen konnte.

Sie wurden dann fündig bei der Vape Research KG des Herrn Prof. Dr. Dr. Bernd M. Rode, die wiederum das Austrian Drug Sceening Institute ADSI in Innsbruck beauftragte.
Diese Ergebnisse lagen bereits am 06.04.2020 vor.

Doch nachdem die YouTuber auf das Thema angesprungen sind und sich eine Panikwelle breitgemacht hatte, hatten bei vielen Herstellern die Telefone nicht mehr stillgestanden. Denn die Händler, die an vorderster Front standen, konnten die Fragen vieler Dampfer natürlich auch nicht beantworten.
Und so war auch die Nervosität innerhalb der Branche groß.

Offenbar war es dann aber so, dass der Verband des eZigarettenhandels VdeH auch noch eine eigene Untersuchung in Auftrag geben wollte.
Der VdeH beauftragte das Institut für Energie und Umwelttechnik e.V. (IUTA) in Duisburg.

Da nun gestern eine gemeinsame Erklärung herausgegeben wurde, die ein fertiges Ergebnis des BfTG und ein unfertiges Ergebnis des VdeH enthält, kann man sich ein Bild davon machen, was tatsächlich stattgefunden hat.

Meine Vermutung ist, dass der VdeH im Sinne seiner Mitglieder nicht ganz so dramatisch klingende Ergebnisse veröffentlichen wollte. Und das BfTG seine Ergebnisse im Geiste der guten Zusammenarbeit bis zu einer gemeinsamen Erklärung zurückgehalten hat.
Dass diese nun mit einem unfertigen Ergebnis des VdeH dennoch passiert, ist wohl einem offenbar entstehenden Druck geschuldet.

Die Ergebnisse des BfTG

Ausgehend von der Empfehlung des BfR und der Beurteilung von Prof. Dr. Mayer wollte das BfTG zunächst herausfinden, ob ein solcher chemischer Prozess des Zerfalls auch beim Dampfen stattfindet.

Die einfache Antwort darauf lautet: Ja, findet er. Genau in der Form, wie das BfR dies auch für Lebensmittel festgestellt hat.

Das ADSI stellte eine Emissionsanalyse an.
Mit einem Crown IV Kit der Firma Uwell wurden eine Base ohne Nikotin jeweils über drei Sekunden mit jeweils 0%, 1% und 7,5% Sucralose verdampft.
Um mögliche andere chemische Vorgänge ausschließen zu können, wurde dies im temperaturgesteuerten Modus bei einer Maximaltemperatur von 300°C und mit 60W durchgeführt. Das Zugvolumen war auf 84ml begrenzt, um ein Kokeln zu verhindern. Jeweils zehn Züge ergaben eine Probe. Und es wurden Pausen zwischen den Zyklen eingelegt und die Coils wurden gewechselt, wobei bei neuen Coils die Lösung zwei Stunden vor dem Test eingefüllt wurde.

Nachgewiesen wurden mehrere gesundheitsschädlichen Substanzen. Unter anderem 2-Propen-1-ol und 2-Methyl-furan. Alleine das ebenfalls gefundene Chloracetaldehyd ist laut Verordnung als giftig, reizend, ätzend und umweltgefährlich zu kennzeichnen.

Dabei scheint die Konzentration eine untergeordnete Rolle zu spielen. Denn die gemessenen Anteile einiger Schadstoffe waren in der 1%igen Lösung sogar höher als bei der 7,5%igen.
Bei der Verdampfung scheint also ein komplexer chemischer Vorgang stattzufinden, der von verschiedenen Faktoren abhängt.
Die Forscher wiesen auch darauf hin, dass diese Stoffe ausschließlich aus der enthaltenen Sucralose stammen können.

Um eine akute Schädlichkeit beurteilen zu können, wurden die Proben auch einem In-Vitro-Test unterzogen. Dieser kann immer nur Hinweise liefern, er ist nicht direkt auf einen lebenden Organismus zu übertragen.
Dazu wird die Lösung in einer Petrischale auf Zellen aufgebracht und nach gewissen Zeiträumen kontrolliert.

Dabei stellte das ADSI nur eine geringe Schädlichkeit bei den Proben aus der 1%igen Lösung fest. Aber ein Vergleich zwischen unverdampftem Liquid und den Proben zeigte einen relevanten Unterschied.
Daher kamen die Forscher zu dem Schluss, dass eine „hohe Zytotoxizität“ gegeben ist. Auch wenn keine Zellmembran-schädigenden Auswirkungen nachgewiesen wurden.

Daher kam das ADSI zu der abschließenden Beurteilung, die ungewöhnlicherweise mehrfach rot umrandet im Bericht steht:

Aufgrund der Bildung von hochtoxischen Komponenten während des Verdampfungsprozesses ist von der Verwendung von Sucralose in E-Liquids abzuraten.

Zu dem Ergebnis kommt auch der beauftragte Dr. Rode:

Aus den Ergebnissen der vorliegenden Arbeit läßt sich jedenfalls eindeutig folgern, dass die Verwendung von Sucralose in e-Liquids bei höheren Verdampfungstemperaturen unbedingt vermieden werden soll.

Prof. Dr. Dr. Bernd M. Rode, Vape Research KG, 06.04.2020


Die vorläufigen Ergebnisse des VdeH

Das vom VdeH beauftragte IUTA ist etwas anders vorgegangen.
Hierbei wurde ein Volumen von 500ml leistungsbetrieben auf 60W gezogen. Die Dosierungen wurden feiner abgestimmt in 0%, 0,1%, 0,25%, 0,5%, 1% und 2%.

Gemäß der Erklärung des VdeH deuten erste Zwischenergebnisse darauf hin, dass unterhalb einer Konzentration von 0,5 Prozent „keine Abbauprodukte entstehen bzw. unterhalb der Nachweisgrenze liegen“.
„Sehr hohe Konzentrationen (≥ 1% Sucralose) weisen jedoch in zunehmendem Maße potenziell gefährliche Abbauprodukte auf, deren Art und Menge im weiteren Verlauf der Untersuchung noch zu bestimmen sind.“

Eine Aussage zur akuten Gesundheitsschädlichkeit wird nicht getroffen.

Geleakte Dokumente

Am vergangenen Sonntag führte ich ein Gespräch mit einem Hersteller. Der das Ergebnis bereits soweit kannte, als dass er es auf „unter 1% ist alles ok“ verkürzte.

Gestern wurden die Ergebnisse nun in der gemeinsamen Erklärung an die Mitglieder der Verbände ausgesendet.
Bereits eine Stunde später erhielt ich die erste Nachricht, dass diese Erklärung mehrfach geleaked wurde.
Ich habe dies auch überprüft: Es handelte sich tatsächlich um das Original, das weitergegeben wurde. Obwohl es mit dem Vermerk der Vertraulichkeit versehen war.

Über die Motivation so etwas weiterzugeben kann ich nur mutmaßen.
Man sollte beispielsweise nie den Faktor des „Sich-interessant-Machens“ unterschätzen.
Zudem gibt es auch unterschwellige Spannungen innerhalb der Branche zwischen den eher traditionellen Unternehmen, die Liquids und Aromen herstellen, und den Unternehmen, die einen großen Teil des Umsatzes mit sucralosehaltigen Shake & Vape Produkten generieren.

Vielleicht interpretiert auch der ein oder andere Händler oder Hersteller das Ergebnis als gar nicht so schlecht.

Persönliche Einschätzung

Ich selber habe mehrere Artikel zu dem Hype und der Panikwelle bezüglich Sucralose veröffentlicht.
Leider wurde häufig nicht verstanden, dass es mir nicht darum ging, ob Sucralose nun gefährlich oder ungefährlich ist. Sondern darum, dass eine Panik kreiert wurde, um Klicks zu bekommen. Meist mit völlig unsachlichen oder falschen Behauptungen.
Eine fundierte Aussage war zu dem Zeitpunkt nur aufgrund der Veröffentlichung des BfR nicht möglich.

Auf der anderen Seite habe ich aber das Gefühl, vielen Händlern und Herstellern ist die Tragweite dieser Sucralose Affäre nicht bewusst. Denn sie sehen in Ihrer Perspektive lediglich die Frage, ob es (juristisch) vertretbar ist, weiterhin Sucralose zu verwenden.
Dabei blenden sie aber nicht nur aus, dass die überdurchschnittlich gut informierten Dampfer natürlich wissen möchten, was sie konsumieren. Denn der Hauptantrieb für den Umstieg von der Tabakzigarette ist nach wie vor die Schadensminimierung.

Darüber hinaus vergessen sie, dass die Frage nach der Schädlichkeit nun in der Welt ist. Und dass kein Wissenschaftler jemals hingehen und Unbedenklichkeit bescheinigen wird.
Das Höchste, was die Hersteller von Wissenschaftler erwarten können ist, dass „bei einer Konzentration von xy unter den gegebenen Umständen kein Nachweis möglich ist“. Denn so funktioniert Wissenschaft.
Und das klingt für einen Dampfer nun einmal wenig vertrauenserweckend.

Allerdings finde ich es ebenso wichtig, beide Perspektiven zu verstehen.
Ein Hersteller ist auch finanziell an seine Rezepte und seine Abfüllung gebunden. Es ist ihm gar nicht möglich, einfach mal ein Liquid umzustellen. Das kann bis zur Gefährdung seines Unternehmens reichen.
Daher ist es vollkommen verständlich, dass die Hersteller handfeste Ergebnisse haben wollen.

Wie mehrfach von YouTubern fern von Fachwissen kolportiert wurde, setzen Hersteller Sucralose ein, um „den billigen Scheiß“ an den Mann zu bringen. Das ist Unfug.
Sucralose hat nun einmal Vorteile. Und zu dem Zeitpunkt, als diese Produkte Mode wurden, hat niemand in der Branche etwas von einer möglichen Gefahr durch Zerfallsprodukte auch nur geahnt.

Ich sehe auch keine Versäumnisse der Verbände. Von Verschwörungsphantasien ganz zu schweigen.
Denn die Verbände sind zuerst einmal ihren Mitgliedern verpflichtet. Sie können diese auch gegenüber der Öffentlichkeit vertreten. Das ist aber nicht ihre primäre Aufgabe.
Es wäre eher die Aufgabe der Politik, des BfR oder eines Konsumentenverbandes, hier tätig zu werden und an die Öffentlichkeit zu adressieren. Und es wäre Aufgabe der einzelnen Händler, transparente Informationspolitik und Konsumentenschutz zu betreiben.

Empfehlung und Prognose

Daher habe ich mich bisher mit Empfehlungen immer zurückgehalten.
Ich habe sogar schon u.a. Prof. Dr. Mayer öffentlich widersprochen, weil ich eine zu frühe Warnung für fahrlässig halte. Weil es grundlos dem Ruf von Unternehmen dauerhaft schaden kann.

Doch der Nachweis, dass der Zerfall von Sucralose in „hochtoxische“ Substanzen auch beim Dampfen möglich ist, reicht mir vollkommen, um mich zu positionieren.

Ich schließe mich daher der Einschätzung von Prof. Dr. Bernd Mayer, Prof. Dr. Dr. Bernd M. Rode und Dr. Thomas Jakschitz vom ADSI an.
Nur das mache ich natürlich nicht perspektivisch an die Hersteller, sondern an die Dampfer.

Ich empfehle Dampfern bis auf Weiteres auf den Konsum von sehr süßen Aromen und entsprechenden Shake & Vape Produkten zu verzichten.

Was ich persönlich an Liquids noch hier habe, werde ich verbrauchen. Aber ich werde darauf verzichten, verdächtig süße Liquids oder Shake & Vape Produkte nachzukaufen.

In der derzeitigen Situation bin ich als Konsument dazu gezwungen.
Denn die Inhaltsstoffe von nikotinfreien Liquids müssen bis zum Januar 2021 nicht ausgewiesen werden.
Und danach ist lediglich vorgeschrieben, die Inhaltsstoffe auf einem Zutatenverzeichnis, beispielsweise auf der Umverpackung, anzugeben. Dort wird dann lediglich kleingedruckt der Vermerk E955 stehen.

Die Frage, ob Sucralose über oder unter einem Prozent bereits in potentiell gesundheitsschädliche Stoffe zerfallen kann, ist also rein akademisch. Die sicherlich für Hersteller interessant scheint. Aber als Konsument weiß ich ja nicht, wieviel Sucralose in meinem Liquid enthalten ist.

Ich habe auch versucht bei verschiedenen Herstellern zu erfragen, welche Dosierung denn tatsächlich „marktüblich“ ist. Die Aussagen waren so unterschiedlich und schwammig, dass man sich darauf nicht verlassen kann. Allerdings scheint es doch über dem vom VdeH als handelsüblich bezeichneten Bereich unterhalb von 0,5% zu liegen.
Die Frage ist sicherlich, ob man nun alle Liquids einbezieht, oder nur die stark gesüßten Aromen und Shake & Vape Produkte beurteilt.

Auch die Temperatur ist doch eher nebensächlich. Denn die meisten Geräte geben dem Nutzer keine Auskunft über die erreichten Temperaturen.
Also bleibt mir keine andere Wahl als Verzicht.

Händlern und Herstellern empfehle ich dringend, ihre Produkte entsprechend auszuweisen, wenn sie keine Sucralose enthalten. Das ist vergleichbar schnell und einfach umzusetzen.

Meine Prognose ist aus Sicht der Konsumenten allerdings viel unaufgeregter und aus Sicht der Hersteller viel aussichtsloser.
Denn das BfR hatte angekündigt, in der Frage weiter zu forschen. Auch bezüglich der E-Zigarette.

Damit ein Zusatzstoff in die Verbotsliste der Tabakerzeugnisverordnung aufgenommen wird, braucht es aber gar keinen eindeutigen Nachweis.
Bis heute ist wissenschaftlich nicht eindeutig geklärt, ob der Aromastoff Diacetyl tatsächlich zur „Popcornlunge“ (Bronchiolitis obliterans) führt. Trotzdem ist er in Liquids laut Tabakerzeugnisverodnung untersagt.

Den derzeitigen Markt der vor allem durch Influencer und über Social Media getriebenen Shake & Vape Produkte wird es in dieser Form wohl nicht mehr lange geben.
Sucralose ist nur ein weiterer Baustein. Werbeverbot und Medienstaatsvertrag haben einen weiteren Anteil.


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Joey Hoffmann

Begründer und inhaltlich Verantwortlicher bei vapers.guru
Freier Redakteur, zuvor angestellter und selbstständiger Marketingberater und Mediengestalter, Fachbereich Facebook und Wordpress. Mitglied des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes.

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